Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Präambel
Die Vertragsparteien erklären dieses Angebot zum Vertragsbestandteil des Rahmenservicevertrags zwischen der Ninfra IT Solutions GmbH (nachfolgenden “Dienstleister”) und dem Kunden, sofern ein Rahmenservicevertrag vorliegt. Liegt ein Rahmenservicevertrag vor, geht er den hier aufgeführten AGB vor.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern kein Rahmenservicevertrag geschlossen wurde, gelten folgende AGB auf unserer Website.
- Vergütung und Abrechnung
(1) Preise gemäß Angebot, zzgl. USt.
(2)Sämtliche Abo-Services sowie End-Points sind “Pay per use”. Diese Posten sind an die Anzahl der Nutzer gebunden. Erhöht sich die Anzahl der Nutzer im Leistungsumfang, wird sich der Gesamtrechnungsbetrag einseitig monatlich um die Kosten der Anzahl der neuen Nutzer und der damit zusammenhängenden End-Points erhöhen.
(3) Abrechnung monatlich nach Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(6) Der Kunde hat zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen anzunehmen.
- Lieferung von Hardware
(1) Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Dienstleisters.
(2) Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
(4) Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung bei Widerruf oder Fehlbestellung.
- Allgemeine Leistungsbestimmungen
(1) Fahrtzeiten und Arbeitszeiten sind stets vergütungspflichtig – auch dann, wenn
– der Fehler nicht reproduzierbar ist,
– ein Ersatzteil nicht mehr beschafft werden kann oder
– der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegt.
(2) Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Dienstleister kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt oder in Annahmeverzug gerät; entstehende Mehraufwände sind ersatzpflichtig.
- Haftung und Gewährleistung
(1) Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Gewährleistung bei Services: 12 Monate ab Abnahme / Leistungserbringung.
(4) Schadensersatz ist stets auf den Zeitwert des betroffenen Gegenstands oder die vereinbarte Vergütungsobergrenze beschränkt.
(5) Eine bestehende IT-Haftpflicht des Dienstleisters deckt typische Risiken ab.
- Abnahme von Leistungen
IT-Services gelten als abgenommen, sobald die Leistung erbracht und vom Kunden genutzt wird oder der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen schriftliche Mängel meldet.
- Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
(2) Der Dienstleister behält die Urheberrechte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Dokumentationen, die im Projekt erstellt werden, gehen mit Zahlung in die Nutzung des Kunden über.
- Geheimhaltung & Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Die DSGVO wird eingehalten; eine AVV wird bei Bedarf abgeschlossen.
10. Kündigung
(1) Das Angebot gilt für die einmalige Lieferung / das einmalige Projekt.
(2) Bei Projekteinsätzen oder laufenden Services gilt: Vorzeitige ordentliche Kündigung ist mit 1 Monat Frist möglich, der Kunde schuldet jedoch 60 % der restlichen Vergütung für die vereinbarte Laufzeit.
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Gerichtsstand & Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters (München).
12. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht.